Selbstzahler - Stand: 1. Juni 2022
Da die gesetzlichen Krankenkassen Heilpraktikerbehandlungen i.d.R. nicht übernehmen, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten einer Behandlung selber tragen - sofern keine private Zusatzversicherung besteht.
Im Anschluss an jede Behandlung werden diese Kosten in bar beglichen.
Ich rechne nach meiner aufgewendeten Zeit ab.
Ausleitung mittels Elektrolyse-Fußbad / Body Detox:
je Fußbad: 50€
Für Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeberechtigte gilt:
Die Abrechnung erfolgt nach Ziffern der jeweilig erbrachten Leistung aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Ab dem 1. Juli 2018 bin ich aufgrund ständig steigender Praxis-Nebenkosten gezwungen, mit den in der Erstattungstabelle gelisteten Maximalbeträgen abzurechnen (Spalte 4). Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten kann es zu einer Selbstbeteiligung kommen.
Nicht alle Verfahren die ich anbiete sind im GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt. Analoge Abrechnung bedeutet, dass ich dann eine (oder mehrere) Leistung(en) auf der Rechnung benennen kann, die der erbrachten Leistung am ähnlichsten ist/sind. Die Erstattung analog abgerechneter Leistungen wird von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht nicht.
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft) dahingehend, ob die vorgesehene Behandlung / vorgesehenes Therapieverfahren anerkannt ist und wenn ja, in welcher Höhe die Leistung erstattet wird.
Sie erhalten in Anschluss an die Behandlung eine Rechnung. Diese ist – unabhängig von der Erstattungspraxis Ihrer Versicherung - in voller Höhe innerhalb von 4 Wochen zu begleichen.
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